Lexikon
Verständliche Erklärungen zu den wichtigsten Fachbegriffen rund um Rechnungsprüfung, Vorsteuerabzug und Umsatzsteuer.
§33 UStDV (Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung) regelt die vereinfachten Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto. Steuernummer, Empfängerangaben und separate Steuerausweisung entfallen.
Mehr erfahrenDie Betriebsprüfung ist eine steuerliche Außenprüfung durch das Finanzamt, bei der Buchführung, Steuererklärungen und Belege eines Unternehmens systematisch geprüft werden. Fehlerhafte Rechnungen führen häufig zu Nachzahlungen.
Mehr erfahrenDie Dauerfristverlängerung gewährt Unternehmen einen Monat mehr Zeit für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung. Voraussetzung ist ein Antrag beim Finanzamt und bei monatlicher Abgabe eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahres-USt.
Mehr erfahrenEine Eingangsrechnung ist eine Rechnung, die ein Unternehmen von einem Lieferanten oder Dienstleister erhält. Sie bildet die Grundlage für den Vorsteuerabzug und muss alle Pflichtangaben nach §14 UStG enthalten.
Mehr erfahrenEine innergemeinschaftliche Lieferung ist eine Warenlieferung von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen an einen Unternehmer. Sie ist unter bestimmten Voraussetzungen nach §4 Nr. 1b UStG umsatzsteuerfrei.
Mehr erfahrenEine Kleinbetragsrechnung ist eine Rechnung mit einem Bruttobetrag bis 250 Euro, für die nach §33 UStDV vereinfachte Pflichtangaben gelten. Steuernummer und Empfängerangaben sind nicht erforderlich.
Mehr erfahrenEine Rechnungskorrektur berichtigt fehlerhafte oder unvollständige Rechnungen, um den Vorsteuerabzug zu sichern. Sie kann als Stornorechnung mit Neuausstellung oder als Ergänzungsdokument erfolgen.
Mehr erfahrenBeim Reverse-Charge-Verfahren (§13b UStG) schuldet nicht der Leistende, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Die Rechnung wird ohne Umsatzsteuer ausgestellt und muss einen Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft enthalten.
Mehr erfahrenEine Steuerbefreiung nach §4 UStG bedeutet, dass bestimmte Umsätze von der Umsatzsteuer befreit sind. Auf der Rechnung muss ein Hinweis auf die Steuerbefreiung und deren Rechtsgrundlage angegeben werden.
Mehr erfahrenDie Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bedeutet, dass nicht der Leistende, sondern der Empfänger die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen muss. Geregelt in §13b UStG, bekannt als Reverse-Charge-Verfahren.
Mehr erfahrenDie Umsatzsteuer (USt) ist eine indirekte Steuer auf den Austausch von Waren und Dienstleistungen in Deutschland. Der Regelsteuersatz beträgt 19 %, der ermäßigte Satz 7 %.
Mehr erfahrenDie Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist eine eindeutige Kennung für Unternehmen im EU-Umsatzsteuerverkehr. In Deutschland beginnt sie mit dem Länderkürzel DE gefolgt von 9 Ziffern.
Mehr erfahrenDer Vorsteuerabzug ermöglicht es Unternehmen, die auf Eingangsrechnungen gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückzufordern. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung nach §14 UStG.
Mehr erfahrenXRechnung ist der deutsche Standard für elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber. Sie basiert auf einem strukturierten XML-Format und ist seit November 2020 für Bundesaufträge verpflichtend.
Mehr erfahrenZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) ist ein hybrides E-Rechnungsformat, das eine visuell lesbare PDF-Rechnung mit maschinenlesbaren XML-Daten kombiniert.
Mehr erfahrenRechnungen fehlerfrei prüfen
RechnungsCheck prüft Ihre Eingangsrechnungen in Sekunden auf alle 14 Pflichtangaben nach §14 UStG.