Lexikon

Verständliche Erklärungen zu den wichtigsten Fachbegriffen rund um Rechnungsprüfung, Vorsteuerabzug und Umsatzsteuer.

§33 UStDV

§33 UStDV (Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung) regelt die vereinfachten Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto. Steuernummer, Empfängerangaben und separate Steuerausweisung entfallen.

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Betriebsprüfung

Die Betriebsprüfung ist eine steuerliche Außenprüfung durch das Finanzamt, bei der Buchführung, Steuererklärungen und Belege eines Unternehmens systematisch geprüft werden. Fehlerhafte Rechnungen führen häufig zu Nachzahlungen.

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Dauerfristverlängerung

Die Dauerfristverlängerung gewährt Unternehmen einen Monat mehr Zeit für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung. Voraussetzung ist ein Antrag beim Finanzamt und bei monatlicher Abgabe eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahres-USt.

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Eingangsrechnung

Eine Eingangsrechnung ist eine Rechnung, die ein Unternehmen von einem Lieferanten oder Dienstleister erhält. Sie bildet die Grundlage für den Vorsteuerabzug und muss alle Pflichtangaben nach §14 UStG enthalten.

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Innergemeinschaftliche Lieferung

Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist eine Warenlieferung von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen an einen Unternehmer. Sie ist unter bestimmten Voraussetzungen nach §4 Nr. 1b UStG umsatzsteuerfrei.

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Kleinbetragsrechnung

Eine Kleinbetragsrechnung ist eine Rechnung mit einem Bruttobetrag bis 250 Euro, für die nach §33 UStDV vereinfachte Pflichtangaben gelten. Steuernummer und Empfängerangaben sind nicht erforderlich.

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Rechnungskorrektur

Eine Rechnungskorrektur berichtigt fehlerhafte oder unvollständige Rechnungen, um den Vorsteuerabzug zu sichern. Sie kann als Stornorechnung mit Neuausstellung oder als Ergänzungsdokument erfolgen.

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Reverse-Charge-Verfahren

Beim Reverse-Charge-Verfahren (§13b UStG) schuldet nicht der Leistende, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Die Rechnung wird ohne Umsatzsteuer ausgestellt und muss einen Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft enthalten.

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Steuerbefreiung

Eine Steuerbefreiung nach §4 UStG bedeutet, dass bestimmte Umsätze von der Umsatzsteuer befreit sind. Auf der Rechnung muss ein Hinweis auf die Steuerbefreiung und deren Rechtsgrundlage angegeben werden.

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Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bedeutet, dass nicht der Leistende, sondern der Empfänger die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen muss. Geregelt in §13b UStG, bekannt als Reverse-Charge-Verfahren.

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Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer (USt) ist eine indirekte Steuer auf den Austausch von Waren und Dienstleistungen in Deutschland. Der Regelsteuersatz beträgt 19 %, der ermäßigte Satz 7 %.

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USt-IdNr.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist eine eindeutige Kennung für Unternehmen im EU-Umsatzsteuerverkehr. In Deutschland beginnt sie mit dem Länderkürzel DE gefolgt von 9 Ziffern.

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Vorsteuerabzug

Der Vorsteuerabzug ermöglicht es Unternehmen, die auf Eingangsrechnungen gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückzufordern. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung nach §14 UStG.

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XRechnung

XRechnung ist der deutsche Standard für elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber. Sie basiert auf einem strukturierten XML-Format und ist seit November 2020 für Bundesaufträge verpflichtend.

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ZUGFeRD

ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) ist ein hybrides E-Rechnungsformat, das eine visuell lesbare PDF-Rechnung mit maschinenlesbaren XML-Daten kombiniert.

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Rechnungen fehlerfrei prüfen

RechnungsCheck prüft Ihre Eingangsrechnungen in Sekunden auf alle 14 Pflichtangaben nach §14 UStG.