Rechnungskorrektur

Eine Rechnungskorrektur berichtigt fehlerhafte oder unvollständige Rechnungen, um den Vorsteuerabzug zu sichern. Sie kann als Stornorechnung mit Neuausstellung oder als Ergänzungsdokument erfolgen.

Erklärung

## Was ist eine Rechnungskorrektur?

Eine **Rechnungskorrektur** (auch Rechnungsberichtigung) ist die nachträgliche Änderung einer fehlerhaften oder unvollständigen Rechnung, um die gesetzlichen Anforderungen nach **§14 UStG** zu erfüllen. Sie ist insbesondere dann notwendig, wenn der Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers gefährdet ist.

### Wann ist eine Korrektur nötig?

Eine Rechnungskorrektur ist erforderlich, wenn:

- **Pflichtangaben fehlen** (z. B. Steuernummer, Leistungszeitpunkt) - **Angaben fehlerhaft** sind (z. B. falscher Steuersatz, falsche Anschrift) - **Beträge falsch** berechnet wurden - Ein **unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis** nach §14c UStG vorliegt

### Methoden der Korrektur

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Rechnung zu korrigieren:

1. **Stornorechnung + Neuausstellung**: Die ursprüngliche Rechnung wird storniert und eine komplett neue Rechnung mit neuer Nummer ausgestellt. 2. **Ergänzungsdokument**: Ein Berichtigungsdokument, das die fehlenden oder korrigierten Angaben enthält und eindeutig auf die Originalrechnung verweist. 3. **Kaufmännische Gutschrift**: Nicht zu verwechseln mit der umsatzsteuerlichen Gutschrift – korrigiert den Rechnungsbetrag nach unten.

### Rückwirkende Berichtigung

Seit dem EuGH-Urteil in der Rechtssache **Senatex** (C-518/14) ist eine rückwirkende Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsausstellung möglich. Das bedeutet: Nachzahlungszinsen entfallen bei rechtzeitiger Korrektur.

### Formale Anforderungen

Das Berichtigungsdokument muss:

- Eindeutig auf die **Originalrechnung** verweisen (Rechnungsnummer, Datum) - Die **korrigierten Angaben** klar kennzeichnen - Alle formalen Anforderungen einer Rechnung erfüllen

Bedeutung für die Rechnungsprüfung

Wenn RechnungsCheck bei einer Eingangsrechnung fehlende oder fehlerhafte Pflichtangaben identifiziert (gelbe oder rote Ampel), ist eine Rechnungskorrektur der nächste Schritt. Der Prüfbericht zeigt genau, welche Angaben fehlen oder fehlerhaft sind, sodass gezielt eine Berichtigung beim Rechnungssteller angefordert werden kann.

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