Vorsteuerabzug
Der Vorsteuerabzug ermöglicht es Unternehmen, die auf Eingangsrechnungen gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückzufordern. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung nach §14 UStG.
Erklärung
## Was ist der Vorsteuerabzug?
Der **Vorsteuerabzug** ist eines der zentralen Elemente des deutschen Umsatzsteuersystems. Er erlaubt es vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen, die in Eingangsrechnungen enthaltene Umsatzsteuer (Vorsteuer) mit der eigenen Umsatzsteuerschuld zu verrechnen.
### Voraussetzungen
Damit der Vorsteuerabzug gewährt wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- **Ordnungsgemäße Rechnung**: Die Rechnung muss alle Pflichtangaben nach **§14 Abs. 4 UStG** enthalten – darunter Name und Anschrift des Leistenden, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, Leistungsbeschreibung, Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. - **Unternehmerische Verwendung**: Die bezogene Leistung muss für das eigene Unternehmen bestimmt sein. - **Leistung wurde erbracht**: Die Lieferung oder sonstige Leistung muss tatsächlich ausgeführt worden sein. - **Rechnungsbesitz**: Das Unternehmen muss im Besitz der Originalrechnung sein.
### Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
Der Vorsteuerabzug entsteht in dem Voranmeldungszeitraum, in dem die Leistung empfangen und die Rechnung vorliegt. Bei Ist-Versteuerung ist zusätzlich die Zahlung erforderlich.
### Risiken bei fehlerhaften Rechnungen
Fehlt auch nur eine einzige Pflichtangabe, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug **vollständig versagen**. Bei einem Steuersatz von 19 % bedeutet das einen erheblichen finanziellen Verlust. Besonders bei Betriebsprüfungen werden Eingangsrechnungen systematisch auf Vollständigkeit geprüft.
### Rückwirkende Korrektur
Seit einem EuGH-Urteil (Rs. Senatex) ist eine rückwirkende Rechnungsberichtigung möglich. Dennoch empfiehlt es sich, Rechnungen direkt beim Eingang zu prüfen, um Liquiditätsnachteile zu vermeiden.
Bedeutung für die Rechnungsprüfung
Der Vorsteuerabzug ist der **wichtigste Grund**, warum Eingangsrechnungen geprüft werden müssen. Jede fehlende oder fehlerhafte Pflichtangabe nach §14 UStG gefährdet den Vorsteuerabzug – und damit bis zu 19 % des Rechnungsbetrags. RechnungsCheck prüft automatisch alle 14 Pflichtangaben und zeigt per Ampelsystem sofort, ob der Vorsteuerabzug gesichert ist.
Verwandte Pflichtangaben
Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsstellers — mindestens eine muss angegeben sein.
Das Entgelt (Nettobetrag) muss nach Steuersätzen aufgeschlüsselt ausgewiesen werden.
Der anzuwendende Steuersatz (19 % oder 7 %) muss korrekt angegeben und der Leistungsart zugeordnet sein.
Der auf das Entgelt entfallende Umsatzsteuerbetrag muss in Euro ausgewiesen und rechnerisch korrekt sein.
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