Eingangsrechnung
Eine Eingangsrechnung ist eine Rechnung, die ein Unternehmen von einem Lieferanten oder Dienstleister erhält. Sie bildet die Grundlage für den Vorsteuerabzug und muss alle Pflichtangaben nach §14 UStG enthalten.
Erklärung
## Was ist eine Eingangsrechnung?
Eine **Eingangsrechnung** ist jede Rechnung, die ein Unternehmen von einem externen Lieferanten, Dienstleister oder Geschäftspartner erhält. Sie dokumentiert eine bezogene Lieferung oder Leistung und ist die Basis für die Verbuchung von Aufwendungen sowie den Vorsteuerabzug.
### Bedeutung im Rechnungswesen
Eingangsrechnungen spielen eine zentrale Rolle in der Buchhaltung:
- **Vorsteuerabzug**: Nur mit einer ordnungsgemäßen Eingangsrechnung kann die enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen werden. - **Betriebsausgabe**: Die Rechnung dient als Beleg für die steuerliche Anerkennung der Ausgabe. - **Kreditorenbuchhaltung**: Eingangsrechnungen werden in der Kreditorenbuchhaltung erfasst und zur Zahlungsabwicklung freigegeben.
### Pflichtangaben prüfen
Jede Eingangsrechnung muss die **14 Pflichtangaben nach §14 UStG** enthalten. Dazu gehören u. a.:
1. Name und Anschrift des Rechnungsstellers 2. Name und Anschrift des Rechnungsempfängers 3. Steuernummer oder USt-IdNr. des Rechnungsstellers 4. Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer 5. Leistungsbeschreibung und Leistungszeitpunkt 6. Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag
### Prüfungsprozess
Ein strukturierter Prüfungsprozess für Eingangsrechnungen umfasst:
- **Formelle Prüfung**: Sind alle Pflichtangaben vorhanden und korrekt? - **Sachliche Prüfung**: Stimmen Lieferumfang, Preise und Konditionen mit der Bestellung überein? - **Rechnerische Prüfung**: Sind die Berechnungen (Netto, Steuer, Brutto) korrekt?
### Aufbewahrungspflicht
Eingangsrechnungen müssen gemäß §14b UStG und §147 AO **10 Jahre** aufbewahrt werden. Dies gilt sowohl für Papier- als auch für elektronische Rechnungen.
Bedeutung für die Rechnungsprüfung
Die Prüfung von Eingangsrechnungen ist der Kernprozess, den RechnungsCheck automatisiert. Jede eingehende Rechnung wird auf alle 14 Pflichtangaben nach §14 UStG geprüft, um sicherzustellen, dass der Vorsteuerabzug nicht gefährdet ist. Das Ampelsystem zeigt sofort, ob die Rechnung den Anforderungen entspricht.
Verwandte Pflichtangaben
Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers — die Identität des Rechnungsausstellers muss zweifelsfrei erkennbar sein.
Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers — muss mit dem tatsächlichen Empfänger der Leistung übereinstimmen.
Das Ausstellungsdatum der Rechnung muss eindeutig erkennbar sein — es bestimmt u. a. den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs.
Eine einmalige, fortlaufende Rechnungsnummer dient der eindeutigen Identifizierung jeder Rechnung.
Art und Umfang der Lieferung oder Leistung müssen so konkret beschrieben sein, dass die Leistung eindeutig identifizierbar ist.
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