Nr. 5§14 Abs. 4 Nr. 4 UStGKleinbetrag befreit

Rechnungsnummer

Eine einmalige, fortlaufende Rechnungsnummer dient der eindeutigen Identifizierung jeder Rechnung.

Was das Gesetz verlangt

Jede Rechnung benötigt eine einmalige, fortlaufende Nummer. Die Rechnungsnummer muss so gestaltet sein, dass eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Sie darf Buchstaben und Zahlen enthalten und muss nicht streng fortlaufend sein, solange eine Systematik erkennbar ist.

Beispiele für zulässige Formate: RE-2024-001, 2024/1234, INV-00567. Der Rechnungssteller kann frei wählen, wie die Nummernkreise aufgebaut sind.

Häufige Fehler

Doppelt vergebene Rechnungsnummer

Die gleiche Nummer wurde für zwei verschiedene Rechnungen verwendet.

Folge: Verstoß gegen die Einmaligkeitsanforderung.

Fehlende Rechnungsnummer

Die Rechnung enthält keine erkennbare Rechnungsnummer.

Folge: Formaler Mangel, Vorsteuerabzug gefährdet.

Korrekte Beispiele

  • Rechnungsnummer: RE-2024-0042
  • Nr.: 2024/1234
  • Invoice No.: INV-00567

Fehlerhafte Beispiele

  • Rechnung (ohne Nummer)
  • Nr.: --- (Platzhalter statt Nummer)

Folgen bei fehlender Angabe

Ohne Rechnungsnummer ist die Rechnung formal nicht ordnungsgemäß. Die eindeutige Identifizierung der Rechnung ist dann nicht möglich, was den Vorsteuerabzug gefährdet.

Kleinbetragsrechnung (§33 UStDV)

Bei Rechnungen bis 250 Euro brutto ist diese Pflichtangabe nicht erforderlich.

Häufige Fragen

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