Alle 14 Pflichtangaben einer Rechnung nach §14 UStG

Jede Rechnung muss bestimmte Angaben enthalten, damit der Vorsteuerabzug gesichert ist. Fehlt auch nur eine Pflichtangabe, kann das Finanzamt die Vorsteuer streichen — das sind 19% direkter Verlust. Hier finden Sie alle 14 Pflichtangaben im Detail.

10 Kern-Pflichtangaben

Diese Angaben muss jede Rechnung enthalten.

Nr. 1
Rechnungssteller (Name & Anschrift)

Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers — die Identität des Rechnungsausstellers muss zweifelsfrei erkennbar sein.

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Nr. 2Kleinbetrag befreit
Rechnungsempfänger (Name & Anschrift)

Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers — muss mit dem tatsächlichen Empfänger der Leistung übereinstimmen.

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Nr. 3
Steuernummer / USt-IdNr.

Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsstellers — mindestens eine muss angegeben sein.

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Nr. 4
Rechnungsdatum

Das Ausstellungsdatum der Rechnung muss eindeutig erkennbar sein — es bestimmt u. a. den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs.

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Nr. 5Kleinbetrag befreit
Rechnungsnummer

Eine einmalige, fortlaufende Rechnungsnummer dient der eindeutigen Identifizierung jeder Rechnung.

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Nr. 6
Leistungsbeschreibung

Art und Umfang der Lieferung oder Leistung müssen so konkret beschrieben sein, dass die Leistung eindeutig identifizierbar ist.

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Nr. 7Kleinbetrag befreit
Leistungszeitpunkt / -zeitraum

Der Zeitpunkt oder Zeitraum der Leistungserbringung muss angegeben werden — eines der am häufigsten fehlenden Felder.

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Nr. 8Kleinbetrag befreit
Nettobetrag

Das Entgelt (Nettobetrag) muss nach Steuersätzen aufgeschlüsselt ausgewiesen werden.

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Nr. 9
Steuersatz

Der anzuwendende Steuersatz (19 % oder 7 %) muss korrekt angegeben und der Leistungsart zugeordnet sein.

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Nr. 10Kleinbetrag befreit
Steuerbetrag

Der auf das Entgelt entfallende Umsatzsteuerbetrag muss in Euro ausgewiesen und rechnerisch korrekt sein.

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4 Bedingte Pflichtangaben

Diese Angaben sind nur in bestimmten Fällen erforderlich.

Sonderfall: Kleinbetragsrechnung (§33 UStDV)

Bei Rechnungen bis 250 Euro brutto gelten nach §33 UStDV vereinfachte Anforderungen. Nicht erforderlich sind: Name des Rechnungsempfängers, Rechnungsnummer, separater Leistungszeitpunkt und getrennte Ausweisung von Netto- und Steuerbetrag. Pflichtangaben, die bei Kleinbetragsrechnungen entfallen, sind oben mit "Kleinbetrag befreit" markiert.

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