Alle 14 Pflichtangaben einer Rechnung nach §14 UStG
Jede Rechnung muss bestimmte Angaben enthalten, damit der Vorsteuerabzug gesichert ist. Fehlt auch nur eine Pflichtangabe, kann das Finanzamt die Vorsteuer streichen — das sind 19% direkter Verlust. Hier finden Sie alle 14 Pflichtangaben im Detail.
10 Kern-Pflichtangaben
Diese Angaben muss jede Rechnung enthalten.
Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers — die Identität des Rechnungsausstellers muss zweifelsfrei erkennbar sein.
DetailsVollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers — muss mit dem tatsächlichen Empfänger der Leistung übereinstimmen.
DetailsSteuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsstellers — mindestens eine muss angegeben sein.
DetailsDas Ausstellungsdatum der Rechnung muss eindeutig erkennbar sein — es bestimmt u. a. den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs.
DetailsEine einmalige, fortlaufende Rechnungsnummer dient der eindeutigen Identifizierung jeder Rechnung.
DetailsArt und Umfang der Lieferung oder Leistung müssen so konkret beschrieben sein, dass die Leistung eindeutig identifizierbar ist.
DetailsDer Zeitpunkt oder Zeitraum der Leistungserbringung muss angegeben werden — eines der am häufigsten fehlenden Felder.
DetailsDas Entgelt (Nettobetrag) muss nach Steuersätzen aufgeschlüsselt ausgewiesen werden.
DetailsDer anzuwendende Steuersatz (19 % oder 7 %) muss korrekt angegeben und der Leistungsart zugeordnet sein.
DetailsDer auf das Entgelt entfallende Umsatzsteuerbetrag muss in Euro ausgewiesen und rechnerisch korrekt sein.
Details4 Bedingte Pflichtangaben
Diese Angaben sind nur in bestimmten Fällen erforderlich.
Im Voraus vereinbarte Entgeltminderungen wie Rabatte, Boni oder Skonti müssen auf der Rechnung angegeben werden.
Erforderlich: Nur erforderlich, wenn Rabatte, Boni oder Skonti im Voraus vereinbart wurden.
DetailsDer Gesamtbetrag (Brutto = Netto + Steuer) muss rechnerisch korrekt ausgewiesen sein.
Erforderlich: Wird aus Netto und Steuer abgeleitet. Bei korrekter Einzelausweisung ergibt er sich rechnerisch.
DetailsBei bestimmten Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken an Privatpersonen ist ein Aufbewahrungshinweis erforderlich.
Erforderlich: Nur bei Leistungen an Privatpersonen im Zusammenhang mit Grundstücken (Bauleistungen, Gartenarbeiten, Gebäudereinigung).
DetailsBei steuerfreien Leistungen muss der konkrete Befreiungsgrund auf der Rechnung genannt werden.
Erforderlich: Nur erforderlich, wenn die Leistung von der Umsatzsteuer befreit ist. Bei regulärer Steuerausweisung entfällt diese Angabe.
DetailsSonderfall: Kleinbetragsrechnung (§33 UStDV)
Bei Rechnungen bis 250 Euro brutto gelten nach §33 UStDV vereinfachte Anforderungen. Nicht erforderlich sind: Name des Rechnungsempfängers, Rechnungsnummer, separater Leistungszeitpunkt und getrennte Ausweisung von Netto- und Steuerbetrag. Pflichtangaben, die bei Kleinbetragsrechnungen entfallen, sind oben mit "Kleinbetrag befreit" markiert.
Pflichtangaben automatisch prüfen
RechnungsCheck prüft Ihre Eingangsrechnungen in Sekunden auf alle 14 Pflichtangaben — KI-gestützt und nach §14 UStG.