Nr. 12§14 Abs. 4 Nr. 7, 8 UStGBedingt

Bruttobetrag

Der Gesamtbetrag (Brutto = Netto + Steuer) muss rechnerisch korrekt ausgewiesen sein.

Was das Gesetz verlangt

Der Bruttobetrag (Gesamtbetrag) ergibt sich aus Nettobetrag plus Steuerbetrag und muss auf der Rechnung ausgewiesen werden. Er wird häufig als "Gesamtbetrag", "Rechnungsbetrag" oder "Endbetrag" bezeichnet.

Die rechnerische Korrektheit muss gegeben sein: Netto + Umsatzsteuer = Brutto.

Bedingte Pflichtangabe

Wird aus Netto und Steuer abgeleitet. Bei korrekter Einzelausweisung ergibt er sich rechnerisch.

Häufige Fehler

Rechnerisch falscher Gesamtbetrag

Die Summe aus Netto und Steuerbetrag stimmt nicht mit dem ausgewiesenen Bruttobetrag überein.

Folge: Rechnerischer Fehler, Vertrauenswürdigkeit der Rechnung beeinträchtigt.

Korrekte Beispiele

  • Gesamtbetrag: 1.190,00 EUR (1.000,00 EUR netto + 190,00 EUR USt)
  • Rechnungsbetrag: 535,00 EUR

Fehlerhafte Beispiele

  • Gesamtbetrag: 1.200,00 EUR bei Netto 1.000,00 + 190,00 USt (rechnerisch falsch)

Folgen bei fehlender Angabe

Ein fehlender oder rechnerisch falscher Bruttobetrag ist ein formaler Mangel. Er gefährdet den Vorsteuerabzug und erfordert eine Rechnungskorrektur.

Häufige Fragen

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