Pflichtangaben

Pflichtangaben — Ratgeber & Fachwissen

Die **Pflichtangaben auf Rechnungen** sind in §14 Abs. 4 UStG klar geregelt. Fehlt auch nur eine einzige Angabe, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug verweigern – und das bedeutet für Ihr Unternehmen einen Verlust von bis zu 19 % des Rechnungsbetrags. Gerade bei Eingangsrechnungen ist deshalb eine sorgfältige Prüfung unverzichtbar.

In dieser Kategorie erfahren Sie alles über die **10 Kernangaben und 4 bedingten Pflichtangaben**, die jede ordnungsgemäße Rechnung enthalten muss. Von der korrekten Angabe des Rechnungsstellers über die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bis hin zu Sonderfällen wie dem Reverse-Charge-Verfahren – unsere Fachartikel liefern praxisnahe Anleitungen und aktuelle Rechtsprechung.

Nutzen Sie unsere Beiträge als Nachschlagewerk für Ihre Buchhaltung und stellen Sie sicher, dass keine Ihrer Eingangsrechnungen beanstandet wird. RechnungsCheck prüft alle 14 Pflichtangaben automatisch per KI und zeigt Ihnen auf einen Blick, wo Handlungsbedarf besteht.

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