Steuernummer / USt-IdNr.
Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsstellers — mindestens eine muss angegeben sein.
Was das Gesetz verlangt
Jede Rechnung muss entweder die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Rechnungsstellers enthalten. Mindestens eine dieser beiden Angaben ist zwingend erforderlich.
Die Steuernummer hat das Format XX/XXX/XXXXX oder XXX/XXX/XXXXX (je nach Bundesland). Die USt-IdNr. für deutsche Unternehmen beginnt immer mit "DE", gefolgt von exakt 9 Ziffern (z. B. DE123456789).
Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen ist die USt-IdNr. zwingend erforderlich — die Steuernummer allein reicht dann nicht aus.
Häufige Fehler
Keine der beiden Nummern ist auf der Rechnung angegeben.
Folge: Rechnung ist nicht ordnungsgemäß, Vorsteuerabzug wird verweigert.
Die USt-IdNr. enthält nicht exakt 9 Ziffern nach dem Länderkürzel oder beginnt nicht mit 'DE'.
Folge: Die Nummer ist ungültig, Rechnung ist fehlerhaft.
Versehentlich wurde die Steuernummer des Rechnungsempfängers angegeben.
Folge: Falsche Zuordnung, formaler Fehler.
Korrekte Beispiele
- Steuernummer: 27/123/45678
- USt-IdNr.: DE298765432
- Steuernummer: 133/456/78901 oder USt-IdNr.: DE123456789
Fehlerhafte Beispiele
- Steuer-Nr.: 12345 (unvollständig)
- USt-IdNr.: DE12345 (nur 5 Ziffern statt 9)
- VAT: 123456789 (fehlendes Länderkürzel)
Folgen bei fehlender Angabe
Ohne Steuernummer oder USt-IdNr. ist die Rechnung nicht ordnungsgemäß. Der Vorsteuerabzug wird vom Finanzamt verweigert. Bei Betriebsprüfungen ist dies einer der am häufigsten beanstandeten Mängel.
Besonders bei innergemeinschaftlichen Geschäften kann das Fehlen der USt-IdNr. zu erheblichen steuerlichen Konsequenzen führen.
Häufige Fragen
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