Nr. 3§14 Abs. 4 Nr. 2 UStG

Steuernummer / USt-IdNr.

Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsstellers — mindestens eine muss angegeben sein.

Was das Gesetz verlangt

Jede Rechnung muss entweder die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Rechnungsstellers enthalten. Mindestens eine dieser beiden Angaben ist zwingend erforderlich.

Die Steuernummer hat das Format XX/XXX/XXXXX oder XXX/XXX/XXXXX (je nach Bundesland). Die USt-IdNr. für deutsche Unternehmen beginnt immer mit "DE", gefolgt von exakt 9 Ziffern (z. B. DE123456789).

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen ist die USt-IdNr. zwingend erforderlich — die Steuernummer allein reicht dann nicht aus.

Häufige Fehler

Weder Steuernummer noch USt-IdNr. vorhanden

Keine der beiden Nummern ist auf der Rechnung angegeben.

Folge: Rechnung ist nicht ordnungsgemäß, Vorsteuerabzug wird verweigert.

Falsches USt-IdNr.-Format

Die USt-IdNr. enthält nicht exakt 9 Ziffern nach dem Länderkürzel oder beginnt nicht mit 'DE'.

Folge: Die Nummer ist ungültig, Rechnung ist fehlerhaft.

Steuernummer des Empfängers statt des Ausstellers

Versehentlich wurde die Steuernummer des Rechnungsempfängers angegeben.

Folge: Falsche Zuordnung, formaler Fehler.

Korrekte Beispiele

  • Steuernummer: 27/123/45678
  • USt-IdNr.: DE298765432
  • Steuernummer: 133/456/78901 oder USt-IdNr.: DE123456789

Fehlerhafte Beispiele

  • Steuer-Nr.: 12345 (unvollständig)
  • USt-IdNr.: DE12345 (nur 5 Ziffern statt 9)
  • VAT: 123456789 (fehlendes Länderkürzel)

Folgen bei fehlender Angabe

Ohne Steuernummer oder USt-IdNr. ist die Rechnung nicht ordnungsgemäß. Der Vorsteuerabzug wird vom Finanzamt verweigert. Bei Betriebsprüfungen ist dies einer der am häufigsten beanstandeten Mängel.

Besonders bei innergemeinschaftlichen Geschäften kann das Fehlen der USt-IdNr. zu erheblichen steuerlichen Konsequenzen führen.

Häufige Fragen

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