Nr. 9§14 Abs. 4 Nr. 7 UStG

Steuersatz

Der anzuwendende Steuersatz (19 % oder 7 %) muss korrekt angegeben und der Leistungsart zugeordnet sein.

Was das Gesetz verlangt

Jede Rechnung muss den anzuwendenden Steuersatz angeben. In Deutschland gilt der Regelsteuersatz von 19 % oder der ermäßigte Steuersatz von 7 % (z. B. für Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften).

Der Steuersatz muss korrekt zur Art der Leistung passen. Bei steuerfreien Leistungen muss statt des Steuersatzes ein Hinweis auf den Befreiungsgrund angegeben werden.

Häufige Fehler

Falscher Steuersatz angewendet

Für eine Leistung mit 7 % ermäßigtem Satz wurden 19 % berechnet oder umgekehrt.

Folge: Zu viel oder zu wenig Steuer ausgewiesen — beides problematisch.

Steuersatz fehlt komplett

Kein Steuersatz auf der Rechnung erkennbar.

Folge: Vorsteuerabzug wird verweigert.

Korrekte Beispiele

  • USt 19 %
  • MwSt. 7 % (ermäßigt)
  • Steuersatz: 19,00 %

Fehlerhafte Beispiele

  • inkl. MwSt. (ohne Angabe des Satzes)
  • Steuer: diverse (nicht konkret)

Folgen bei fehlender Angabe

Ohne Angabe des Steuersatzes ist die Rechnung formal mangelhaft. Der Vorsteuerabzug kann nicht gewährt werden, da nicht nachvollziehbar ist, welcher Steuersatz angewendet wurde.

Häufige Fragen

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