Nr. 11§14 Abs. 4 Nr. 7 UStGBedingt

Rabatte / Skonti

Im Voraus vereinbarte Entgeltminderungen wie Rabatte, Boni oder Skonti müssen auf der Rechnung angegeben werden.

Was das Gesetz verlangt

Wenn im Voraus Entgeltminderungen wie Rabatte, Boni oder Skonti vereinbart wurden, müssen diese auf der Rechnung angegeben werden. Typisch ist z. B. der Hinweis "2 % Skonto bei Zahlung innerhalb 14 Tagen".

Wenn keine Rabatte oder Skonti vereinbart wurden, kann diese Angabe entfallen — die Rechnung ist dann trotzdem ordnungsgemäß.

Bedingte Pflichtangabe

Nur erforderlich, wenn Rabatte, Boni oder Skonti im Voraus vereinbart wurden.

Häufige Fehler

Vereinbartes Skonto nicht erwähnt

Es besteht eine Skontovereinbarung, die aber auf der Rechnung nicht dokumentiert ist.

Folge: Die Bemessungsgrundlage der USt ist unklar.

Korrekte Beispiele

  • 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb 14 Tagen
  • 10 % Mengenrabatt bereits abgezogen
  • (keine Rabatte/Skonti vereinbart — Feld kann entfallen)

Fehlerhafte Beispiele

  • Skonto möglich (ohne konkrete Bedingungen)

Folgen bei fehlender Angabe

Wenn vereinbarte Entgeltminderungen nicht auf der Rechnung stehen, ist die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer unklar. In der Praxis ist dies aber ein bedingtes Feld — wenn keine Rabatte vereinbart sind, ist kein Hinweis erforderlich.

Häufige Fragen

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