Betriebsprüfung
Die Betriebsprüfung ist eine steuerliche Außenprüfung durch das Finanzamt, bei der Buchführung, Steuererklärungen und Belege eines Unternehmens systematisch geprüft werden. Fehlerhafte Rechnungen führen häufig zu Nachzahlungen.
Erklärung
## Was ist eine Betriebsprüfung?
Eine **Betriebsprüfung** (auch Außenprüfung genannt) ist eine umfassende Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse eines Unternehmens durch das **Finanzamt**. Rechtsgrundlage sind die §§193–207 der Abgabenordnung (AO).
### Anlass und Häufigkeit
Betriebsprüfungen können routinemäßig oder anlassbezogen stattfinden:
- **Großbetriebe** werden lückenlos geprüft (alle 3–6 Jahre) - **Mittelbetriebe** werden regelmäßig, aber nicht lückenlos geprüft - **Klein- und Kleinstbetriebe** werden stichprobenartig geprüft - **Anlassprüfungen** bei Auffälligkeiten (z. B. hohe Vorsteuererstattungen)
### Typische Prüffelder bei Rechnungen
Betriebsprüfer achten besonders auf:
- **Vollständigkeit der Pflichtangaben** nach §14 UStG auf Eingangsrechnungen - **Übereinstimmung** von Leistungsbeschreibung und tatsächlicher Leistung - **Korrekte Steuersätze** und rechnerische Richtigkeit - **Vorsteuerabzug** bei Bewirtungsbelegen und Reisekosten - **Scheinrechnungen** oder Gefälligkeitsrechnungen
### Konsequenzen fehlerhafter Rechnungen
Werden bei einer Betriebsprüfung fehlerhafte Eingangsrechnungen entdeckt, drohen:
- **Versagung des Vorsteuerabzugs** (bis zu 19 % Nachzahlung pro Rechnung) - **Nachzahlungszinsen** von 0,5 % pro Monat (6 % p.a.) nach §233a AO - Im schlimmsten Fall: **Steuerstrafverfahren** bei Vorsatz
### Vorbereitung
Die beste Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung ist eine **laufende, sorgfältige Prüfung** aller Eingangsrechnungen. So werden Fehler frühzeitig erkannt und können vor der Prüfung berichtigt werden.
Bedeutung für die Rechnungsprüfung
Betriebsprüfungen sind der häufigste Anlass, bei dem fehlerhafte Eingangsrechnungen zu finanziellen Konsequenzen führen. Durch die automatische Prüfung mit RechnungsCheck können Unternehmen Rechnungsfehler **vor** einer Betriebsprüfung erkennen und korrigieren lassen – und so Nachzahlungen und Zinsen vermeiden.
Verwandte Pflichtangaben
Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers — die Identität des Rechnungsausstellers muss zweifelsfrei erkennbar sein.
Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers — muss mit dem tatsächlichen Empfänger der Leistung übereinstimmen.
Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsstellers — mindestens eine muss angegeben sein.
Art und Umfang der Lieferung oder Leistung müssen so konkret beschrieben sein, dass die Leistung eindeutig identifizierbar ist.
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