Betriebsprüfung

Die Betriebsprüfung ist eine steuerliche Außenprüfung durch das Finanzamt, bei der Buchführung, Steuererklärungen und Belege eines Unternehmens systematisch geprüft werden. Fehlerhafte Rechnungen führen häufig zu Nachzahlungen.

Erklärung

## Was ist eine Betriebsprüfung?

Eine **Betriebsprüfung** (auch Außenprüfung genannt) ist eine umfassende Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse eines Unternehmens durch das **Finanzamt**. Rechtsgrundlage sind die §§193–207 der Abgabenordnung (AO).

### Anlass und Häufigkeit

Betriebsprüfungen können routinemäßig oder anlassbezogen stattfinden:

- **Großbetriebe** werden lückenlos geprüft (alle 3–6 Jahre) - **Mittelbetriebe** werden regelmäßig, aber nicht lückenlos geprüft - **Klein- und Kleinstbetriebe** werden stichprobenartig geprüft - **Anlassprüfungen** bei Auffälligkeiten (z. B. hohe Vorsteuererstattungen)

### Typische Prüffelder bei Rechnungen

Betriebsprüfer achten besonders auf:

- **Vollständigkeit der Pflichtangaben** nach §14 UStG auf Eingangsrechnungen - **Übereinstimmung** von Leistungsbeschreibung und tatsächlicher Leistung - **Korrekte Steuersätze** und rechnerische Richtigkeit - **Vorsteuerabzug** bei Bewirtungsbelegen und Reisekosten - **Scheinrechnungen** oder Gefälligkeitsrechnungen

### Konsequenzen fehlerhafter Rechnungen

Werden bei einer Betriebsprüfung fehlerhafte Eingangsrechnungen entdeckt, drohen:

- **Versagung des Vorsteuerabzugs** (bis zu 19 % Nachzahlung pro Rechnung) - **Nachzahlungszinsen** von 0,5 % pro Monat (6 % p.a.) nach §233a AO - Im schlimmsten Fall: **Steuerstrafverfahren** bei Vorsatz

### Vorbereitung

Die beste Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung ist eine **laufende, sorgfältige Prüfung** aller Eingangsrechnungen. So werden Fehler frühzeitig erkannt und können vor der Prüfung berichtigt werden.

Bedeutung für die Rechnungsprüfung

Betriebsprüfungen sind der häufigste Anlass, bei dem fehlerhafte Eingangsrechnungen zu finanziellen Konsequenzen führen. Durch die automatische Prüfung mit RechnungsCheck können Unternehmen Rechnungsfehler **vor** einer Betriebsprüfung erkennen und korrigieren lassen – und so Nachzahlungen und Zinsen vermeiden.

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