Steuerbefreiung

Eine Steuerbefreiung nach §4 UStG bedeutet, dass bestimmte Umsätze von der Umsatzsteuer befreit sind. Auf der Rechnung muss ein Hinweis auf die Steuerbefreiung und deren Rechtsgrundlage angegeben werden.

Erklärung

## Was ist eine Steuerbefreiung?

Eine **Steuerbefreiung** im Umsatzsteuerrecht bedeutet, dass bestimmte Umsätze von der Erhebung der Umsatzsteuer ausgenommen sind. Die Befreiungstatbestände sind in **§4 UStG** abschließend aufgelistet.

### Wichtige Steuerbefreiungen

Die häufigsten Steuerbefreiungen nach §4 UStG sind:

- **§4 Nr. 1a**: Ausfuhrlieferungen in Drittländer - **§4 Nr. 1b**: Innergemeinschaftliche Lieferungen - **§4 Nr. 8**: Bank- und Finanzumsätze - **§4 Nr. 11**: Versicherungsleistungen - **§4 Nr. 12**: Vermietung und Verpachtung von Grundstücken - **§4 Nr. 14**: Ärztliche und gesundheitliche Leistungen - **§4 Nr. 21**: Bildungsleistungen

### Echte vs. unechte Steuerbefreiung

Man unterscheidet zwei Arten:

- **Echte Steuerbefreiung** (mit Vorsteuerabzug): Der Unternehmer stellt keine USt in Rechnung, darf aber die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen. Beispiel: Ausfuhrlieferungen, innergemeinschaftliche Lieferungen. - **Unechte Steuerbefreiung** (ohne Vorsteuerabzug): Der Unternehmer stellt keine USt in Rechnung und kann auch **keine Vorsteuer** abziehen. Beispiel: Arztleistungen, Versicherungen, Vermietung.

### Pflichtangabe auf Rechnungen

Wenn eine Steuerbefreiung greift, muss die Rechnung einen **Hinweis auf die Steuerbefreiung** und deren **Rechtsgrundlage** enthalten (§14 Abs. 4 Nr. 8 UStG). Zum Beispiel:

> „Umsatzsteuerfrei gemäß §4 Nr. 1b UStG (innergemeinschaftliche Lieferung)"

### Option zur Steuerpflicht

In bestimmten Fällen (z. B. Grundstücksvermietung) kann der Unternehmer nach **§9 UStG** auf die Steuerbefreiung verzichten und zur Umsatzsteuer optieren, um den Vorsteuerabzug zu erhalten.

Bedeutung für die Rechnungsprüfung

Die Steuerbefreiung ist eine bedingte Pflichtangabe auf Rechnungen: Wenn eine Befreiung vorliegt, muss der Hinweis mit Rechtsgrundlage auf der Rechnung stehen. RechnungsCheck prüft, ob bei steuerfreien Rechnungen der entsprechende Hinweis vorhanden ist und die Angabe der Rechtsgrundlage nicht fehlt.

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