Innergemeinschaftliche Lieferung

Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist eine Warenlieferung von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen an einen Unternehmer. Sie ist unter bestimmten Voraussetzungen nach §4 Nr. 1b UStG umsatzsteuerfrei.

Erklärung

## Was ist eine innergemeinschaftliche Lieferung?

Eine **innergemeinschaftliche Lieferung** liegt vor, wenn ein Unternehmer eine Ware von Deutschland in einen anderen **EU-Mitgliedstaat** an einen dort ansässigen Unternehmer liefert, der den Gegenstand für sein Unternehmen erwirbt. Diese Lieferung ist nach **§4 Nr. 1b UStG** i. V. m. **§6a UStG** von der Umsatzsteuer befreit.

### Voraussetzungen für die Steuerbefreiung

Damit die Steuerbefreiung greift, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

- Der Gegenstand gelangt **physisch in einen anderen EU-Mitgliedstaat** - Der Erwerber ist ein **Unternehmer** oder eine juristische Person mit USt-IdNr. - Der Erwerber versteuert den **innergemeinschaftlichen Erwerb** in seinem Land - Der Lieferer kann den **Nachweis der Beförderung** erbringen

### Nachweispflichten

Der liefernde Unternehmer muss die Steuerbefreiung nachweisen durch:

- **Gelangensbestätigung** des Empfängers (bevorzugtes Mittel) - Alternativ: Frachtbriefe (CMR), Spediteursbescheinigung, Versendungsbelege - **Buchmäßiger Nachweis**: USt-IdNr. des Erwerbers, Bestimmungsort, Menge und Art der Ware

### Rechnungsanforderungen

Die Rechnung für eine innergemeinschaftliche Lieferung muss:

- **Ohne Umsatzsteuer** ausgestellt werden - Die **USt-IdNr. beider Parteien** enthalten - Einen **Hinweis auf die Steuerbefreiung** tragen (z. B. „Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gem. §4 Nr. 1b UStG")

### Zusammenfassende Meldung

Innergemeinschaftliche Lieferungen müssen in der **Zusammenfassenden Meldung (ZM)** an das BZSt gemeldet werden – monatlich oder quartalsweise.

Bedeutung für die Rechnungsprüfung

Bei Rechnungen für innergemeinschaftliche Lieferungen prüft RechnungsCheck, ob die USt-IdNr. beider Parteien vorhanden ist und der Hinweis auf die Steuerbefreiung korrekt angegeben wurde. Fehlen diese Angaben, gefährdet das die Steuerbefreiung für den Lieferanten und kann zu Nachzahlungen führen.

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