USt-IdNr.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist eine eindeutige Kennung für Unternehmen im EU-Umsatzsteuerverkehr. In Deutschland beginnt sie mit dem Länderkürzel DE gefolgt von 9 Ziffern.
Erklärung
## Was ist die USt-IdNr.?
Die **Umsatzsteuer-Identifikationsnummer** (USt-IdNr.) ist eine einmalige Kennzeichnung, die Unternehmen für den grenzüberschreitenden Warenverkehr und Dienstleistungsaustausch innerhalb der Europäischen Union benötigen. In Deutschland wird sie vom **Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)** vergeben.
### Aufbau
Die deutsche USt-IdNr. besteht aus:
- **Länderkürzel**: DE - **9 Ziffern**: z. B. DE123456789
Jedes EU-Land hat ein eigenes Format. Französische USt-IdNr. beginnen mit FR, österreichische mit ATU usw.
### USt-IdNr. vs. Steuernummer
Auf Rechnungen muss entweder die **Steuernummer** oder die **USt-IdNr.** angegeben werden – eine der beiden Angaben ist nach §14 Abs. 4 Nr. 2 UStG Pflicht. Die USt-IdNr. ist besonders bei **grenzüberschreitenden Geschäften** innerhalb der EU zwingend erforderlich.
### Prüfung der USt-IdNr.
Die Gültigkeit einer USt-IdNr. kann über das **MIAS-System** (ehemals VIES) der EU-Kommission oder direkt beim BZSt geprüft werden. Es gibt zwei Prüfungsarten:
- **Einfache Prüfung**: Bestätigt nur, ob die Nummer gültig ist - **Qualifizierte Prüfung**: Bestätigt zusätzlich Name, Anschrift und Übereinstimmung mit den Angaben auf der Rechnung
### Bedeutung für den Vorsteuerabzug
Eine fehlende oder ungültige USt-IdNr. auf Rechnungen kann den Vorsteuerabzug gefährden. Bei **innergemeinschaftlichen Lieferungen** ist die USt-IdNr. des Empfängers zudem Voraussetzung für die Steuerbefreiung nach §4 Nr. 1b UStG.
Bedeutung für die Rechnungsprüfung
Die USt-IdNr. ist eine der Pflichtangaben auf Rechnungen nach §14 UStG. RechnungsCheck prüft, ob eine gültige Steuernummer oder USt-IdNr. auf der Rechnung vorhanden ist. Fehlt diese Angabe, wird sie als fehlende Pflichtangabe markiert, da der Vorsteuerabzug ohne diese Angabe versagt werden kann.
Verwandte Pflichtangaben
Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsstellers — mindestens eine muss angegeben sein.
Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers — die Identität des Rechnungsausstellers muss zweifelsfrei erkennbar sein.
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