Kleinbetragsrechnung
Eine Kleinbetragsrechnung ist eine Rechnung mit einem Bruttobetrag bis 250 Euro, für die nach §33 UStDV vereinfachte Pflichtangaben gelten. Steuernummer und Empfängerangaben sind nicht erforderlich.
Erklärung
## Was ist eine Kleinbetragsrechnung?
Eine **Kleinbetragsrechnung** ist eine Rechnung, deren Gesamtbetrag (brutto, inklusive Umsatzsteuer) **250 Euro** nicht übersteigt. Für solche Rechnungen gelten nach **§33 UStDV** (Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung) vereinfachte Anforderungen an die Pflichtangaben.
### Vereinfachte Pflichtangaben
Bei einer Kleinbetragsrechnung sind nur folgende Angaben erforderlich:
- **Name und Anschrift** des leistenden Unternehmens - **Ausstellungsdatum** der Rechnung - **Menge und Art** der gelieferten Gegenstände oder Leistungen - **Entgelt und Steuerbetrag** in einer Summe (Bruttobetrag) - **Anzuwendender Steuersatz** (oder Hinweis auf Steuerbefreiung)
### Was darf fehlen?
Im Vergleich zu regulären Rechnungen entfallen bei Kleinbetragsrechnungen:
- Name und Anschrift des **Rechnungsempfängers** - **Steuernummer** oder USt-IdNr. des Rechnungsstellers - Fortlaufende **Rechnungsnummer** - Separater Ausweis von **Nettobetrag und Steuerbetrag** - Angabe des **Leistungszeitpunkts** (wenn mit Ausstellungsdatum identisch)
### Typische Beispiele
Kleinbetragsrechnungen begegnen Ihnen im Geschäftsalltag häufig:
- Kassenbons im Einzelhandel - Tankquittungen (unter 250 €) - Parkscheine und Bewirtungsbelege - Portobelege und Fahrscheine
### Vorsteuerabzug
Auch bei Kleinbetragsrechnungen ist der **Vorsteuerabzug** möglich, solange die vereinfachten Pflichtangaben vollständig vorliegen. Die 250-Euro-Grenze bezieht sich immer auf den **Bruttobetrag** einer einzelnen Rechnung – ein künstliches Aufteilen ist nicht zulässig.
Bedeutung für die Rechnungsprüfung
Bei der Rechnungsprüfung muss unterschieden werden, ob es sich um eine reguläre Rechnung oder eine Kleinbetragsrechnung handelt. RechnungsCheck erkennt automatisch den Bruttobetrag und passt die Prüfkriterien entsprechend an. So werden bei Rechnungen bis 250 € keine fehlenden Empfängerangaben oder Steuernummern bemängelt.
Verwandte Pflichtangaben
Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers — die Identität des Rechnungsausstellers muss zweifelsfrei erkennbar sein.
Der anzuwendende Steuersatz (19 % oder 7 %) muss korrekt angegeben und der Leistungsart zugeordnet sein.
Der Gesamtbetrag (Brutto = Netto + Steuer) muss rechnerisch korrekt ausgewiesen sein.
Art und Umfang der Lieferung oder Leistung müssen so konkret beschrieben sein, dass die Leistung eindeutig identifizierbar ist.
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