Dauerfristverlängerung
Die Dauerfristverlängerung gewährt Unternehmen einen Monat mehr Zeit für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung. Voraussetzung ist ein Antrag beim Finanzamt und bei monatlicher Abgabe eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahres-USt.
Erklärung
## Was ist die Dauerfristverlängerung?
Die **Dauerfristverlängerung** ist eine Regelung nach **§§46–48 UStDV**, die Unternehmen ermöglicht, die Frist für die Abgabe der **Umsatzsteuervoranmeldung** um **einen Monat** zu verlängern. Statt bis zum 10. des Folgemonats hat das Unternehmen dann bis zum 10. des übernächsten Monats Zeit.
### Antragstellung
Der Antrag wird einmalig beim zuständigen Finanzamt gestellt – in der Regel elektronisch über **ELSTER**. Die Genehmigung gilt unbefristet, bis sie widerrufen wird. Es handelt sich nicht um eine Einzelfallgenehmigung, sondern um eine **dauerhafte Erleichterung**.
### Sondervorauszahlung
Unternehmen, die ihre Voranmeldung **monatlich** abgeben, müssen eine Sondervorauszahlung leisten:
- **1/11 der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Vorjahres** - Fällig bis zum **10. Februar** des laufenden Jahres - Wird bei der Dezember-Voranmeldung wieder angerechnet
Bei **vierteljährlicher** Abgabe entfällt die Sondervorauszahlung.
### Vorteile
Die Dauerfristverlängerung bietet mehrere Vorteile:
- **Mehr Zeit** für die Zusammenstellung aller Belege und Rechnungen - **Sorgfältigere Prüfung** der Eingangsrechnungen auf Vollständigkeit - **Bessere Liquiditätsplanung**, da der Zahlungszeitpunkt um einen Monat verschoben wird - **Weniger Fehler** in der Voranmeldung durch längere Bearbeitungszeit
### Widerruf
Das Finanzamt kann die Dauerfristverlängerung widerrufen, wenn die Sondervorauszahlung nicht rechtzeitig geleistet wird oder andere Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.
### Bedeutung für die Praxis
Die meisten Unternehmen und Steuerberater nutzen die Dauerfristverlängerung standardmäßig. Sie gehört zur grundlegenden steuerlichen Optimierung und ermöglicht eine **gründlichere Belegprüfung** vor der Abgabe.
Bedeutung für die Rechnungsprüfung
Die Dauerfristverlängerung verschafft Unternehmen mehr Zeit, Eingangsrechnungen vor der Voranmeldung zu prüfen. Mit RechnungsCheck können Rechnungen direkt beim Eingang auf alle Pflichtangaben geprüft werden, sodass fehlerhafte Rechnungen rechtzeitig korrigiert werden – unabhängig davon, ob eine Fristverlängerung genutzt wird.
Verwandte Pflichtangaben
Der anzuwendende Steuersatz (19 % oder 7 %) muss korrekt angegeben und der Leistungsart zugeordnet sein.
Der auf das Entgelt entfallende Umsatzsteuerbetrag muss in Euro ausgewiesen und rechnerisch korrekt sein.
Das Entgelt (Nettobetrag) muss nach Steuersätzen aufgeschlüsselt ausgewiesen werden.
Das Ausstellungsdatum der Rechnung muss eindeutig erkennbar sein — es bestimmt u. a. den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs.
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